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RECHTSBEHELF

Schriftsätze an das Finanzamt – nicht nur an den Mandanten

Ein Vorgang zieht in der Regel zwei Schreiben nach sich: eines an das Finanzamt und eines an den Mandanten. KanzleiPro formuliert beide vollständig, empfiehlt den rechtlich tragfähigen Weg – und benennt offen, was sich aus dem vorliegenden Schreiben nicht ergibt.

VOM BESCHEID ZUM SCHRIFTSATZ
1

Sachverhalt und Abweichung stehen fest

2

Weg geprüft: Einspruch oder Änderungsantrag

3

Beide Schreiben formuliert

4

In den Entwürfe-Ordner gelegt – nicht versendet

Was die Lösung im Kanzleialltag leistet

Der empfohlene Weg

Der Einspruch nach § 347 AO, weil die Frist des § 355 Abs. 1 AO eine Ausschlussfrist ist und läuft. Wo sinnvoll, mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 Abs. 2 AO.

Die Alternative mit Vorbehalt

Die schlichte Änderung über § 164 oder § 173 AO wird genannt – zusammen mit dem Hinweis, dass sich aus dem vorliegenden Schreiben nicht ergibt, ob die Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht.

Auch der Fall ohne Schreiben

Bei einer ungeprüften Abweichung entsteht bewusst kein Schriftsatz an das Finanzamt. Der Mandant bekommt stattdessen eine Antwort mit der Ankündigung der Prüfung.

ZWEI BRIEFE, EIN WEG

Erst die Gabelung, dann die Schreiben

Über den beiden Schriftsätzen steht die Entscheidung, welcher Weg zu gehen ist. Erst danach entstehen die Texte: der Einspruch an das Finanzamt und die Information an den Mandanten mit Frist, Zahlungspflicht und benötigten Belegen.

Wir liefern nicht nur den Text. Wir liefern den richtigen Weg – und sagen dazu, was wir selbst nicht prüfen können.

WEG ZUM RECHTSBEHELF
Empfohlen: Einspruch

Die Frist ist eine Ausschlussfrist und läuft. Der Einspruch hält den Bescheid offen.

§ 347 AO§ 355 Abs. 1 AO
Daneben: schlichte Änderung

Aus dem vorliegenden Schreiben ergibt sich nicht, ob die Festsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung steht. Das wird offen benannt, nicht unterstellt.

§ 164 AO§ 173 AO
AN DAS FINANZAMT
Einspruch mit Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
  • Bezeichnung des angefochtenen Bescheids
  • Begründung: Vorsteuerkürzung, Rechnungsmerkmale
  • Antrag nach § 361 Abs. 2 AO
Liegt im Entwürfe-Ordner. Nicht versendet.
AN DEN MANDANTEN
Information zum weiteren Vorgehen
  • Fristende und was bis dahin zu tun ist
  • Zahlungspflicht trotz Einspruch
  • Welche Belege benötigt werden
Liegt im Entwürfe-Ordner. Nicht versendet.
3 von 4
Vorgänge mit Schreiben an Finanzamt und Mandant (Beispielbestand)
1 von 4
Vorgänge, in denen bewusst kein Finanzamtsschreiben entsteht
0
Entwürfe, die automatisch versendet werden
2
SCHREIBEN JE VORGANG
  • Fristverlängerung nach § 109 Abs. 1 AO und Terminabstimmung zur Prüfungsanordnung ebenso vorbereitet
  • Jeder Schriftsatz nennt die Norm, auf die er sich stützt
  • Entwürfe werden nie automatisch versendet – der letzte Klick gehört immer Ihnen

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