Nicht nur die Zahllast am Ende, sondern jede einzelne Position. So ist sofort sichtbar, woran die Abweichung hängt – und woran nicht.
Ein Bescheid kommt herein, und die erste Frage lautet immer dieselbe: Stimmt das? KanzleiPro stellt die erklärten den festgesetzten Beträgen gegenüber, beziffert die Abweichung und benennt die Rechtsgrundlage, auf die sich das Finanzamt stützt – bevor die Einspruchsfrist läuft.
Nicht nur die Zahllast am Ende, sondern jede einzelne Position. So ist sofort sichtbar, woran die Abweichung hängt – und woran nicht.
Zu jeder Kürzung wird die Norm benannt, auf die sich das Finanzamt stützt. Im Beispielfall § 15 Abs. 1 UStG in Verbindung mit § 14 Abs. 4 UStG.
Zur Abweichung gehört, was daraus folgt: Zahlungspflicht, laufende Rechtsbehelfsfrist und Zinsen nach § 233a AO.
Erklärt und festgesetzt stehen nebeneinander. Was zählt, ist die dritte Spalte: der Betrag, um den sich die Festsetzung von der Erklärung entfernt, mit Begründung und Fundstelle.
Wettbewerbsprodukte legen Ihnen den Bescheid in einen Vorgang. Wir sagen Ihnen, dass 13.620 Euro zu viel festgesetzt wurden – und warum.
Vorsteuer aus drei Eingangsrechnungen gekürzt, Rechnungsmerkmale beanstandet.
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