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BESCHEIDPRÜFUNG

Was festgesetzt wurde – gegen das, was Sie erklärt haben

Ein Bescheid kommt herein, und die erste Frage lautet immer dieselbe: Stimmt das? KanzleiPro stellt die erklärten den festgesetzten Beträgen gegenüber, beziffert die Abweichung und benennt die Rechtsgrundlage, auf die sich das Finanzamt stützt – bevor die Einspruchsfrist läuft.

VOM EINGANG ZUR BEURTEILUNG
1Bescheid aus dem Postfach übernommen, Steuerart und Zeitraum erkannt
2Erklärte Beträge aus dem Mandantenkontext gezogen
3Position für Position gegenübergestellt
4Abweichung beziffert und fachlich begründet

Was die Lösung im Kanzleialltag leistet

Position für Position

Nicht nur die Zahllast am Ende, sondern jede einzelne Position. So ist sofort sichtbar, woran die Abweichung hängt – und woran nicht.

Mit Rechtsgrundlage

Zu jeder Kürzung wird die Norm benannt, auf die sich das Finanzamt stützt. Im Beispielfall § 15 Abs. 1 UStG in Verbindung mit § 14 Abs. 4 UStG.

Folgen mitgedacht

Zur Abweichung gehört, was daraus folgt: Zahlungspflicht, laufende Rechtsbehelfsfrist und Zinsen nach § 233a AO.

DIE GEGENÜBERSTELLUNG

Zwei Spalten, und dann die dritte

Erklärt und festgesetzt stehen nebeneinander. Was zählt, ist die dritte Spalte: der Betrag, um den sich die Festsetzung von der Erklärung entfernt, mit Begründung und Fundstelle.

Wettbewerbsprodukte legen Ihnen den Bescheid in einen Vorgang. Wir sagen Ihnen, dass 13.620 Euro zu viel festgesetzt wurden – und warum.

SOLL GEGEN ISTBeispielfall · Umsatzsteuer 2024
ERKLÄRT
Umsätze zu 19 %
1.184.210,00 €
Umsätze zu 7 %
96.480,00 €
Abziehbare Vorsteuer
−108.940,00 €
148.320,00 €
FESTGESETZT
Umsätze zu 19 %
1.184.210,00 €
Umsätze zu 7 %
96.480,00 €
Abziehbare Vorsteuer
−95.320,00 €
161.940,00 €
ABWEICHUNG ZU LASTEN DES MANDANTEN+9,2 %
+13.620,00 €

Vorsteuer aus drei Eingangsrechnungen gekürzt, Rechnungsmerkmale beanstandet.

§ 15 Abs. 1 UStG§ 14 Abs. 4 UStGZinsen nach § 233a AO
Erklärte Umsatzsteuer 2024 im Beispielfall148.320,00 €
Festgesetzt laut Bescheid161.940,00 €
Abweichung zu Lasten des Mandanten+13.620,00 €
+9,2 %
ABWEICHUNG IM BEISPIELFALL
  • Die Abweichung steht vor dem ersten Anruf des Mandanten fest
  • Kein Abtippen aus dem Bescheid in eine Nebenrechnung
  • Entwürfe werden nie automatisch versendet – der letzte Klick gehört immer Ihnen

Sehen Sie Bescheidprüfung in Ihrer Kanzlei

In einer 30-minütigen Live-Demo zeigen wir die Lösung an Ihren Beispielfällen – DSGVO-konform, gehostet in Deutschland.

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